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Arbeitssicherheit in Kanalisationsanlagen und Schächten

Gefährdungen in Kanalisationsanlagen und Schächten

Kanalisationsanlagen wie Abwasserschächte und -kanäle, Regenbecken und andere unterirdische Bauwerke müssen zu Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten begangen werden. Bei diesen Arbeiten wurde in der Vergangenheit immer wieder von Unfällen mit Verletzten und Toten berichtet. Unfallursachen sind meistens mangelndes Gefahrenbewusstsein und das Nichteinhalten vorgeschriebener Sicherheitsmaßnahmen.

Gefahren bestehen z. B. durch:

  • Aufenthalt oder Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum,
  • Abheben oder Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen,
  • Baumängel an Einstiegen, Steigleitern und Kanal- oder Schachtwänden,
  • Herabfallende Gegenstände,
  • Rutschige Standflächen,
  • Enge Raumverhältnisse,
  • Absturz in Schächte oder an Steiggängen,
  • Anstieg der Wasserführung, starke Strömung und Wassertiefe,
  • Einrichtungen, Einbauten oder Arbeitsmittel,
  • Brand und Explosion durch die Entwicklung von Faulgasen in Stauräumen oder unzulässig eingeleitete brennbare Stoffe, wie z. B. auslaufendes Benzin,
  • Sauerstoffmangel,
  • Toxische Atmosphären,
  • Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid, verursacht durch Fäulnisprozesse,
  • Hygienische Bedingungen, Krankheitserreger und Viren,
  • Lärm, z. B. bei der Hochdruckspülung,
  • gefahrstofffreisetzende Tätigkeiten, wie z. B. Schweiß-, Schleif-, Bohr- oder Beschichtungsarbeiten.

(Quelle: bs0903-S01-24bel (bgetem.de))

Sicherheitsgefahren auf Grund toxischer Atmosphäre im Kanal

In Kanalisationsanlagen und Schächten kommen Unfälle durch gefährliche Atmosphäre glücklicherweise nicht mehr so häufig vor wie früher. Wenn es jedoch dort solche Unfälle gibt, sind diese meistens sehr schwerwiegend, oft sogar tödlich.

Bei den meisten tödlichen Unfällen in den beschriebenen Arbeitsbereichen liegt die Ursache in der toxischen Wirkung (Vergiftung) der eingeatmeten Atmosphäre oder am Sauerstoffmangel. Unfälle durch Explosionen führen vorwiegend zu Sachschäden, weil die Personen in der Regel längst vergiftet oder erstickt sind, bevor die untere Explosionsgrenze erreicht wird.

Gase und Gasgemische, die schwerer als Luft sind, bleiben in umschlossenen Räumen liegen. Die eventuell vorhandene natürliche Lüftung reicht oft nicht aus, um sie zuverlässig zu beseitigen.

Bei Gasgemischen ist die Dichte, je nach Gaszusammensetzung, unterschiedlich. Faulgas ist zum Beispiel ein Gasgemisch (u.a. aus Methan (CH4), Kohlendioxid (CO2), Schwefelwasserstoff (H2S), Sauerstoff (O2), Wasserstoff (H2)), das in unterschiedlichsten Zusammensetzungen vorkommen kann. Die Dichte von Faulgas wird fast nur von dem Verhältnis CH4/CO2 bestimmt. Es kann sowohl schwerer als auch leichter als Luft sein. Faulgas, das unkontrolliert entsteht, ist meistens schwerer als Luft.

Ein Gasgemisch entmischt sich alleine aufgrund der Einwirkung der Schwerkraft nicht. Methan (CH4), das leichter als Luft ist, steigt als Bestandteil eines Faulgases nicht nach oben, sondern bleibt im Faulgas enthalten und führt zu Explosionsgefahren in umschlossenen Räumen.

Wichtig zu wissen: Beim Faulgas treten die toxischen Wirkungen der einzelnen Komponenten in Kombination auf.

Woher kommt das Gas?

In umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen können Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe durch unzulässige Einleitungen oder bei Störfällen eingebracht werden oder infolge von natürlich ablaufenden chemischen bzw. biologischen Reaktionen entstehen. In der Regel resultieren daraus folgende Gefahren:

  • Sauerstoffmangel (O2-Mangel)
  • Benzindämpfe oder Dämpfe anderer brennbarer Flüssigkeiten
  • Kohlenstoffdioxid (CO2)
  • Schwefelwasserstoff (H2S)
  • Methan (CH4)

(Quelle: Gefährdungen in Kanälen und Schächten. Abwassertechnik - (sifa-sibe.de))

Schutzmaßnahmen Allgemein

Es braucht Schutzmaßnahmen um vor den genannten Gefährdungen in der Kanalisation geschützt zu sein. Diese Schutzmaßnahmen sind unter anderem:

  • Kanäle und Schächte sehen keine permanent installierten Anschlagpunkte vor. Hier sollten transportable, temporäre Anschlageinrichtungen wie Dreibäume und Auslegerarme installiert werden. In Kombination mit Höhensicherungsgeräten mit integrierten Rettungswinden wird im Ernstfall eine vertikale Rettung ermöglicht (Quelle: Arbeitssicherheit in Kanälen und Schächten | Evers GmbH).
  • Alle für die Arbeiten eingesetzten Beschäftigten müssen über die Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen sein. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten.
  • Für die Arbeiten ist ein Aufsicht Führender zu bestimmen, der zuverlässig und mit den Schutzmaßnahmen vertraut ist.
  • Auch für Routinearbeiten sind Betriebsanweisungen aufzustellen. Wenn bei den Arbeiten mit besonderen Gefahren, z. B. durch Zündgefahren oder Öffnen geschlossener Systeme, zu rechnen ist, muss ein Erlaubnisschein ausgestellt werden.
  • Der Personaleinsatz ist so zu planen, dass mindestens eine Person über Tage zur Sicherung anwesend und als Ersthelfer ausgebildet ist. Der Sicherungsposten muss zu den Personen in der Kanalisation in ständiger Sicht- oder Sprechverbindung stehen.
  • Im Notfall muss der Sicherungsposten Rettungsmaßnahmen selbst einleiten. Ohne seinen Standort zu verlassen, muss er über Funk oder Telefon einen Notruf absetzen können. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte hat er mit der vorhandenen Rettungsausrüstung eigene Maßnahmen einzuleiten. Mindestens einmal jährlich sind praxisnahe Rettungsübungen durchzuführen. Ein Alarm- und Rettungsplan ist aufzustellen

 

Für die sichere Durchführung der Arbeit ist, abhängig von den ermittelten Gefährdungen, z. B. folgende Arbeits- und Rettungsausrüstung erforderlich:

  • Absperr- und Kennzeichnungseinrichtungen, z. B. Roste, Verkehrszeichen und -einrichtungen,
  • Deckelhebegerät,
  • persönliche Schutzausrüstungen, wie z. B. Warnkleidung, Schutzkleidung, Auffang- oder Rettungsgurt,
  • mobile Einstiegshilfe,
  • Gasmessgerät,
  • Freimessen: Der Unternehmer darf mit dem Freimessen nur Personen beauftragen, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. Messergebnisse, die auf gefährliche Atmosphäre hinweisen, sind zu dokumentieren.
  • Höhensicherungs- und Rettungshubgerät,
  • Atemschutz (Selbstretter, Arbeits- oder Rettungsgeräte),
  • Belüftungseinrichtungen, Lüftung: Vor Aufnahme und während der Arbeiten muss durch Lüftung sichergestellt sein, dass an den Arbeitsplätzen in u. R. a. A. (umschlossener Raum abwassertechnischer Anlagen) keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, kein Sauerstoffmangel und keine Gase oder Dämpfe in gesundheitsschädlicher Konzentration auftreten.
  • Ex-geschützte Handleuchte,
  • Verbandkasten,
  • Feuerlöscher,
  • Waschgelegenheit mit fließendem Warmwasser sowie Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel auf dem Einsatzfahrzeug,
  • Muss die Seilsicherung gelöst werden, sind weitere Schutzmaßnahmen wie Mitführen des Gasmessgerätes und eines Selbstretters erforderlich. Auch die notwendigen Rettungsmaßnahmen sind anzupassen.

(Quelle: bs0903-S01-24bel (bgetem.de))

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Die Art und Aufstellung der Zeichen und Verkehrseinrichtungen müssen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) geben detaillierte Erläuterungen: Hier sollten Sie sich rechtzeitig mit Warndreiecken zur Sicherung der Baustelle ausstatten. Wichtig ist Ihre Baustelle mit einem Schachtgitter zu sichern. Hier hat es auch Schachtgitter, durch welches sie Kabel legen können (mit Aussparung für Kabel). Wir führen auch Deckelhebegeräte. Der Kanaldeckel lässt sich so ergonomisch effizient heben und körperliche Folgeschäden durch falsches Heben entfallen.

Messungen, um toxische Atmosphären zu vermeiden, sind vor dem Einsteigen grundsätzlich von einem ungefährdeten Standort aus, z.B. mit Hilfe eines Verlängerungsschlauches, durchzuführen: Es sollte ein Gaswarngerät mitgenommen werden, um zu sehen, ob Metan oder andere Gase die Luft verunreinigen. Wenn das Gaswarngerät keine Freimessung gibt, muss mit einem Industrielüfter (welcher auch bei uns zu haben ist) be- oder entlüftet werden. Bei Metan hat es spezielle Entlüfter, die auch für Explosionsklassen geeignet sind.

Wichtig ist auch, dass Sie ihre Sauerstoff-Selbstretter-Geräte alle 10 Jahre austauschen, so unser Experte.

Wie hilft die MOWOTAS Ihnen bei Ihrer Arbeitssicherheit?

Wie oben beschrieben, bedarf es einiger Sicherheitsmaßnahmen, welche durch spezielle Geräte, wie ein Gaswarngerät, einen Dreibaum mit Fallschutz und andere professionelle Rettungs- und Absturzsysteme gekennzeichnet sind. 

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Wir als MOWOTAS bieten zertifizierte Höhensicherungs- und Rettungsgeräte von IKAR, ebenso transportable Anschlageinrichtungen, Lastwinden, Auffang- und Haltegurte in hochwertiger, langlebiger Qualität. Bei uns im Shop finden Sie zudem Warngurtwesten, bei denen die Warnwesten direkt in den Gurt integriert sind. in  Außerdem haben wir unterschiedlich ausgestattete PSA-Sets im Programm.

Erforderliche Maßnahmen zur Rettung aus umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen praxisnah geübt und überprüft werden. Ebenso bitte nie vergessen::

  • Professionelle Sicherung mittels Fallschutz und Dreibaum (ab 80 cm Schachttiefe in Deutschland benötigt)
  • Höhensicherungsgeräte müssen nach jedem „Einsatz“ in die Revision und gewartet werden.
  • Höhensicherheitsgurte sind bei ständigem Gebrauch nachzurüsten. Jeder Mitarbeiter hat seinen eigenen Gurt für dessen Pflege, Hygiene und Wartung er zuständig ist.
  • Denken Sie daran, am Fallschutz keine Lasten zu transportieren!
  • Technische Hilfsmittel zum Anheben, Bewegen und Absetzen von Lasten müssen diese sicher aufnehmen und festhalten. Es gibt im Shop extra Kurbelsysteme die Lasten transportieren lassen und Personen sichern können, ebenso Absturzsicherheitssets.

 

Weitere Produktdetails zum Thema „Arbeitssicherheit“ in der Abwassertechnik finden Sie in unserem Onlineshop: Arbeitssicherheit Abwassertechnik | MOWOTAS . Wir beraten Sie gerne!

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