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FAQ

Drehmaschinen Schutz

Welche gesetzlichen Regelungen zur Maschinensicherheit gibt es?
Regelungen zum Thema „Maschinensicherheit“ finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV (für Österreich in der Arbeitsmittelverordnung AM-VO). Darüber hinaus gelten weitere sicherheitstechnische Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften wie die DGUV Vorschrift 1.

Nach den geltenden Vorschriften sind sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen (wie z.B. die Installation einer Schutzeinrichtung) abzuleiten. Schutzmaßnahmen müssen des Weiteren auf ihre Wirksamkeit kontrolliert und ggf. angepasst werden. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse sind dabei angemessen zu dokumentieren.

Wann müssen Schutzeinrichtungen nachgerüstet werden?
Schutzeinrichtungen müssen nachgerüstet werden, wenn bei der Gefährdungsbeurteilung potentielle Gefahren für Maschinenbediener oder andere Personen festgestellt werden. Maschinen und Anlagen dürfen erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die ermittelten Gefährdungslagen beseitigt wurden.

Lassen sich Schutzeinrichtungen einfach nachrüsten?
Schutzeinrichtungen lassen sich an den meisten Werkzeugmaschinen mit geringem Aufwand nachrüsten. In der Regel werden nur wenige Bohrungen und der elektrische Anschluss benötigt.

Zu unseren Schutzeinrichtungen stehen jeweils Montageanleitungen als pdf-Datei oder in Videoform zur Verfügung. Darüber hinaus bietet MOWOTAS einen umfassenden Beratungs- und Montageservice an.

Müssen Schutzvorrichtungen nach der Installation geprüft werden?
Die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln vor der Erstinbetriebnahme und nach Änderungen ist in § 4, 14 und 15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen vor der erstmaligen Verwendung der Arbeitsmittel durch zur Prüfung befähigte Personen kontrollieren zu lassen.

Dabei wird überprüft, ob

- Montage / Installation vorschriftsmäßig durchgeführt wurden,

- Arbeitsmittel sicher funktionieren,

- Schäden vorliegen,

- die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.

Die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Entsprechen MOWOTAS Schutzeinrichtungen der europäischen Maschinenrichtlinie EN 2006/42/EG?
MOWOTAS Schutzeinrichtungen entsprechen den gültigen Sicherheitsvorschriften gemäß C-Norm für Drehmaschinen DIN EN ISO 23125:2015-04, sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine CE - Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist im Lieferumfang enthalten.

Wie berechnet man die Größe des Drehfutterschutzes?
Drehfutter Schutzeinrichtungen sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich. Für die Berechnung der optimalen Größe des Drehfutterschutzes sollte nicht nur der Drehfutter Durchmesser berücksichtigt werden, sondern auch die Länge gegebenenfalls überstehender Spannbacken. Des Weiteren empfehlen wir einen Sicherheitsabstand von mindestens 100 mm.

Berechnungsbeispiel für die Auswahl der richtigen Drehfutterschutz Größe: Spindeldurchmesser 250 mm zzgl. Länge der überstehenden Spannbacken 50 mm (dieses Maß mal zwei: links/rechts), zzgl. Sicherheitsabstand 100 mm = 450 mm = TF450

Wie funktioniert der Sicherheitsmikroschalter?
Sicherheitsmikroschalter sorgen bei Maschinen-Schutzeinrichtungen für zusätzliche Sicherheit, indem ein Öffnen des Schutzschirms bei laufendem Futter verhindert wird.

Bei Bewegung der verriegelten Schutzhaube öffnet der Mikroschalter und sendet ein Stopp-Signal an die Maschinensteuerung. Somit ist bei geöffnetem Schirm ein Laufen der Maschine unterbunden.

Wie lange halten Polycarbonatscheiben?
Polycarbonatscheiben kommen beim Maschinenschutz häufig zum Einsatz, da sie ein höheres Rückhaltevermögen als andere transparente Materialien aufweisen. Dennoch sind sie empfindlich und können durch Umwelteinflüsse wie UV-Licht, Schmiermittel-Emulsionen oder falsche Reinigungsmittel angegriffen werden.

Polycarbonatscheiben sollten also regelmäßig auf Kratzer, Risse oder Versprödungen untersucht werden, um die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Bei sachgemäßer Verwendung beträgt die empfohlene Lebensdauer der Scheiben etwa 2 Jahre, so dass sie danach ausgetauscht werden sollten.

Gibt es bei MOWOTAS auch Sonderanfertigungen?
MOWOTAS bietet neben Standard-Schutzeinrichtungen für zahlreiche Werkzeugmaschinen auch Sonderanfertigungen an, die in Bauweise, Längen und Höhen oder auch Farben ihren individuellen Anforderungen entsprechen.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Sonderanfertigungen erfolgreich installiert und entwickeln gerne gemeinsam mit ihnen eine passende Lösung für ihre Anwendung.

Sprechen Sie uns einfach an:

per E-Mail: info@mowotas.com
per Telefon: +49 8191 9151 19-50

 

Warum ist es besser Polycarbonatscheiben einzusetzen?
Polycarbonate sind thermoplastische Kunststoffe, die sich durch hohe Festigkeit, Steifigkeit, Schlagzähigkeit und Härte auszeichnen. Sie sind beständig gegenüber verschiedensten Flüssigkeiten wie Wasser, Kohlenwasserstoffe oder Oxidationsmittel und auch gegen verschiedene Öle und Fette.

Polycarbonatscheiben verfügen aufgrund ihrer Eigenschaften über ein höheres Rückhaltevermögen als andere transparente Materialien wie etwa Glas und sind daher für Schutzeinrichtungen an Maschinen besser geeignet.

Können Schutzeinrichtungen an allen Bohr-, Fräs-, Dreh- und Schleifmaschinen angebracht werden?
Es gibt nahezu keine Werkzeugmaschine, an der Schutzeinrichtungen nicht angebracht werden können. Wenn keine unserer Standard-Schutzeinrichtungen eingesetzt werden kann, unterstützen wir Sie gerne bei einer normkonformen Sonderanfertigung.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung dient dazu potentielle Gefahren für Arbeitnehmer im Betrieb vorausschauend zu erkennen und nach Möglichkeit zu beseitigen oder zu mindern.

Jeder Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die genaue Umsetzung ist dabei nicht im Detail vorgeschrieben, sondern nur in Grundsätzen festgelegt. So soll sich die Gefährdungsanalyse an den betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten orientieren und alle voraussehbaren Arbeitsabläufe im Betrieb berücksichtigen. Mögliche Gefahrenquellen sind dabei z.B. Arbeitsabläufe und -verfahren, Arbeitszeiten oder die Qualifikation von Beschäftigten.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist dabei kein einmaliger Vorgang, es sollen kontinuierlich Gefährdungslagen im Betrieb überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Sie ist also z.B. auch vorgeschrieben, sobald neue Arbeitsplätze eingerichtet werden oder Arbeitsverfahren geändert werden.

Der Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen für alle Tätigkeiten und Arbeitsplätze vollständig zu dokumentieren und die Beschäftigten und ihre Vertreter in allen Phasen zu beteiligen.

Wie wirkt sich die Installation einer Schutzeinrichtung auf die Gefährdungsbeurteilung aus?
Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die potentiellen Gefahren können dabei von Arbeitsmitteln, Arbeitsgegenständen oder Arbeitsumgebung ausgehen.

Wenn die ordnungsgemäße Installation einer Schutzeinrichtung zur Beseitigung von Gefahrenquellen beiträgt, kommt der Arbeitgeber also seiner Verpflichtung zur Beseitigung von Gefährdungslagen nach und ermöglicht so gegebenenfalls die Inbetriebnahme der betreffenden Arbeitsmittel.