Praxiswissen
Erst kürzlich hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in der "DGUV Information 213-114" auf die hohe Unfallquote bei der Arbeit an Maschinen hingewiesen.
Die sicherheitstechnischen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) schreiben vor, dass Werkzeugmaschinen mit trennenden Schutzeinrichtungen wie z.B. einem Drehfutterschutz, Späneschutz oder Spindelschutz ausgestattet sein sollen.
An LED-Technik kommt heute kaum noch ein industrielles Unternehmen vorbei. Dabei spielen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben eine Rolle, die in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und insbesondere den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 („Beleuchtung“) geregelt sind.
Mit der Anschaffung und der fachgerechten Montage einer Sicherheitsvorrichtung haben Sie schon den ersten Schritt getan, um die maximale Sicherheit an Ihren Maschinen zu gewährleisten.
Werkzeugmaschinen müssen mit einer Schutzeinrichtung ausgestattet sein, so dass der Bediener von Dreh-, Bohr-, Schleif-, oder Fräsmaschinen nicht durch rotierende Spindeln, laufende Futter oder fliegende Späne und Flüssigkeiten verletzt werden kann.