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Alarmstufe Rot: Maschinenmanipulation in der Industrie

Erst kürzlich hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in der "DGUV Information 213-114" auf die hohe Unfallquote bei der Arbeit an Maschinen hingewiesen1. Zu den Gründen zählen fahrlässige Fehleinschätzungen hinsichtlich Beschaffung, betrieblicher Eignung und im Umgang mit den Maschinen ebenso wie  bewusste Eingriffe an den Sicherheitsvorrichtungen – nicht selten geduldet durch Vorgesetzte, wie aus einer aktuellen Umfrage des IFA (Institut für Arbeitsschutz der DGUV) hervorgeht.

Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, wurden in den Jahren 2019 bis 2022 mehr als 840 Personen aus deutschen Industriebetrieben zu ihren Erfahrungen mit manipulierten Schutzeinrichtungen befragt. Bei den Teilnehmern der Umfrage handelt es sich überwiegend um Sicherheitsfachkräfte, -beauftragte und Führungspersonen, deren Antworten jetzt online veröffentlicht wurden2.

Nahezu 30 % aller Maschinen sind manipuliert, manche sogar dauerhaft

Erschütternd ist, dass der Studie zufolge viele Vorgesetzte nicht nur von den Manipulationen wissen, sondern diese sogar unterstützen. Insgesamt scheinen sicherheitsrelevante Eingriffe kein seltenes Phänomen zu sein, sondern gängige Praxis. Zur Verdeutlichung einige Zahlen, die wir der Auswertung der IFA-Umfrage zur Manipulation von Schutzeinrichtungen (vgl. Seite 7 ff.) entnommen haben:

  • über 50 % der Vorgesetzten waren Manipulation bekannt 
  • beinahe 64 % der Betriebe pfuschen bei der Störungssuche bzw. -beseitigung
  • 52 % betrügen beim Einrichten bzw. Einstellen und
  • knapp 51 % bei der Reparatur bzw. Instandsetzung 
  • mit ganzen 46 % werden bewegliche, abschaltende Schutzeinrichtungen am häufigsten manipuliert
  • mit fast 33 % folgen fest verschraubte Schutzeinrichtungen 

 

Eine Checkliste für Schutzeinrichtungen

Zum Aufatmen: Personen aus allen Hierarchieebenen können sich an der Ja-Nein-Entfällt-Checkliste der DGUV orientieren und mithelfen, riskante Eingriffe an Schutzeinrichtungen zu verhindern. Dazu schlägt die DGUV einen segmentierten Kontrollprozess vor, der weit vor der maschinellen Inbetriebnahme beginnt – nämlich bei der Anschaffung. Werden in diesem ersten Schritt bereits bestimmte Kriterien priorisiert, kommt Ihnen das als präventive Maßnahme zugute. Darauf aufbauend verlangen sowohl die Maschine als auch die Schutzeinrichtung nach gewissenhafter Überprüfung. Dies betrifft beispielsweise die Betriebsart, individuelle Einrichtung und Vorschriften zur Beseitigung von Störungen. Selbst selbstverständliche Dinge wie das Lesen der Bedienungsanleitung sind nicht zu unterschätzen.

Und wie geht es weiter?

Erst wenn diese Punkte erledigt sind, folgt die sachgerechte Einweisung und Weiterbildung im Umgang mit den Maschinen. Denn jede Maschinenbedienung erfordert geschultes und verantwortungsbewusstes Personal. Für die Vermittlung wichtiger Hard- und Softskills bieten sich entsprechende Lehrgänge an.  

Unfallverhütung ist Chefsache

Und hier greift die Erwartung an die Fürsorgepflicht der Vorgesetzten. Denn: Vorgesetzte sind verpflichtet, verantwortungsbewusst zu handeln. Damit Schutzeinrichtungen und Maschinen ihrem Zweck nach langlebig und zuverlässig dienen können, bedarf es überzeugter Vorgesetzter, die vorausschauend agieren. Denn sie seien „der beste Schutz vor Manipulation“, bringt es Stefan Otto, Experte für Maschinensicherheit im IFA, auf den Punkt.

Teils tödliche Kollateralfolgen – bis zu 10.000 Unfälle pro Jahr

Die tiefgreifenden Konsequenzen der Manipulation reihen sich in einem fatalen Dominosystem aneinander. Die schlimmste von allen: das Gefährden menschlicher Leben. In jedem Jahr ereignen sich in Deutschland schätzungsweise 10.000 Unfälle, darunter auch solche mit tödlichem Ausgang, die ihre Ursache in manipulierten Schutzeinrichtungen haben (vgl. DGUV-Newsletter vom 6.12.2022).  Damit in Relation gesetzt, wiegen die übrigen Folgen solcher Eingriffe weit weniger schwer: nervliche Strapazen, immense finanzielle Einbußen und natürlich strafrechtliches Handeln.

Drehmaschine mit Schutzeinrichtung

Wie wir Sie und Ihr Team schützen

So weit muss es allerdings nicht kommen. Daher stellen wir grundsätzlich sicher, dass unsere Schutzeinrichtungen den Anforderungen entsprechend ausgewählt und fachgerecht montiert werden. Zusätzlich sind unsere Monteure stets auf dem aktuellen Stand, was gesetzliche Vorgaben zur Maschinensicherheit angeht.

Wenn Sie eine Beratung bezüglich Schutzeinrichtungen wünschen, sind wir gerne für Sie da.

>>>MOWOTAS Ansprechpartner kontaktieren

 

1  Quelle: DGUV Information 213-114, November 2022, herausgegeben vom Arbeitskreis „Manipulation von Schutzeinrichtungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V.

Quelle:  Auswertung der Online-Umfrage "Manipulation von Schutzeinrichtungen", November 2022, erstellt vom Institut Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

 

 

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